Gesetzeslage EUROPA:
In Europa leitete die Europäische Union durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009[2] die Europäische
Gesetzgebung ein. Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64[3] müssen
seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem
ausgestattet sein. Ab 1. November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen vorgeschrieben.
Mit EU-Verordnung 661/2009 wurde festgelegt, dass alle Hersteller und Importeure ihre Fahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) ausstatten müssen.
Ziel dieser Maßnahme ist neben der Erhöhung der Fahr- und Verkehrssicherheit auch die Senkung der Unfallzahlen, des Kraftstoffverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen. Die Einführung dieser wichtigen elektronischen Helfer wirkt sich stärker und früher aus, als von Experten vermutet.
Seit 01.11.2012 sind neu typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und Wohnmobile) in der Erstausrüstung nach ECE-R 64 mit RDKS (auch TPMS für Tire-Pressure Monitoring System) auszustatten. Ab 01.11.2014 gilt dies für alle Neuzulassungen. Um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern, werden RDKS schon heute in vielen PKW verbaut.
Die Kfz-Betriebe werden damit früher als erwartet mit RDKS konfrontiert werden. Dies Beeinflusst die Demontage- und Montageanforderungen und die betrieblichen Abläufe erheblich. Vor allem im Reifenersatzgeschäft und bei der Umrüstung auf Winter- bzw. Sommerreifen muss den RDKS besondere Beachtung geschenkt werden. Eine Beschädigung bei unsachgemäßer Demontage/Montage der Reifen ist nicht ausgeschlossen. Das kann für den ausführenden Betrieb sehr teuer werden und auch rechtliche Konsequenzen haben. Die Montagezeiten werden sich durch zusätzliche Prüfungen und Anlernprozesse der RDKS erhöhen. Das muss auch betriebswirtschaftlich berücksichtigt werden.
Bei allen Arbeiten müssen die Betriebe die Vorgaben der Fahrzeughersteller oder Hersteller der RDKS beachten. Dazu gehören beispielsweise Fristen zum Ventilersatz, Anzugsdrehmomente, die Batterielebensdauer sowie die Prüfung eines nachträglichen Anlernens von RDKS beim Wechsel von Sommer- auf Winterkompletträder. Hier ist ein hohes Maß an Sachkenntnis über den richtigen Einsatz und Umgang von speziellen Werkzeugen und Ersatzteilen notwendig.
Für die Prüfung der RDKS gibt es spezielle Prüfgeräte. Viele Hersteller von universellen Diagnosegeräten haben bereits reagiert und die RDKS-Funktionalität in ihre Diagnosegeräte integriert. Oft reichen spezielle Adapterkabel in Verbindung mit einer Softwareaktualisierung aus.
Bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.11.2014 muss auch die Winterbereifung mit RDKS ausgestattet sein. Das ist beim Verkauf von Winterkompletträdern unbedingt zu beachten.
Fest steht, dass bei der Nutzung von Bereifungen ohne RDKS die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (EZ ab 01.11.2014) erlischt und kein Versicherungsschutz besteht. Darüber muss der Betrieb seinen Kunden informieren.