Reifendruck-Kontrollsysteme werden Pflicht
Werkstätten und Reifenhändler sollten sich vorbereiten
- TPMS-Pflicht ab November 2012
- Unsachgemäßer Umgang kann Sensoren zerstören
- TPMS müssen gewartet werden
In den nächsten Jahren werden Werkstatt-Profis verstärkt auf ein System treffen, das bisher noch relativ wenig verbreitet ist. Denn Reifendruck-Kontrollsysteme (Tire-pressure monitoring systems, TPMS) werden ab November 2012 für Pkw Pflicht. Ein neues EU-Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor, doch ab Ende 2014 muss jedes neue Auto mit einem solchen System ausgerüstet sein. Werkstätten und Reifenhändler sollten sich deshalb frühzeitig mit der Wartung der TPMS auseinander setzen. Auswuchtwelt Ltd. & Co. KG bietet die passenden Geräte für den professionellen Umgang mit dem neuen System. Denn vor allem die verbauten Sensoren benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Grundlage für die TPMS-Pflicht ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2009. Sie schreibt vor, dass ab November 2012 neue Fahrzeugmodelle mit TPMS ausgerüstet sein müssen. Ab November 2014 kommen alle neu zugelassenen Pkw mit einem Reifendruck-Kontrollsystem auf die Straße. Die Europäische Union hat diese Verordnung erlassen, weil sie einerseits der Verkehrssicherheit dient, da so Reifenschäden meist vor einer Panne erkannt werden können. Andererseits reduzieren jederzeit optimal gefüllte Pneus den Spritverbrauch und senken damit auch den CO2-Ausstoß.
Ab dem kommenden November müssen sich alle, die professionell mit Reifen zu tun haben, verstärkt mit Reifendruck-Kontrollsystemen auseinander setzen. „Ein TPMS erfordert besondere Kenntnisse“,
„Denn dieses sicherheitsrelevante Bauteil kann man durch Unachtsamkeit zerstören.“
Deshalb ist erhöhte Aufmerksamkeit beim Umgang mit den Sensoren angebracht. Weil sie eine Batterie haben, müssen sie auch regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden, um den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Diese Wartung lässt sich beim saisonalen Reifenwechsel mit erledigen. So kann der Kunde sicher sein, dass sein Reifendruck jederzeit gut überwacht wird.
Für die Überprüfung der Sensoren sind spezielle Auslesegeräte erforderlich. Auswuchtwelt Ltd. & Co. KG hat die passende Geräte im Programm.
Deaktivierung unzulässig
Pkw und Wohnmobile mit Typprüfung ab dem 1. November 2012 und/oder Erstzulassung ab dem 1. November 2014 müssen ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS, engl. TPMS) ausgestattet sein (wir berichteten ausführlich im Sonderheft "Räder & Reifen", Ausgabe Sommer 2013). Noch offen war die Frage, ob direkt erfassende RDKS solcher Fahrzeuge deaktiviert werden dürfen, zum Beispiel durch Winterräder ohne Sensoren. Die negative Vermutung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaníseur-Handwerk (BRV) führte zu einer Frage an das Bundesverkehrsministerium, die nun beantwortet wurde.
Demnach ist die Deaktivierung unzulässig. Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"
Schwierig wird jedoch die Identifizierung betroffener Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. November 2014, denn selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht sich nicht in der Lage, diese Fahrzeuge abzugrenzen. Deshalb geht man beim BRV davon aus, dass die konkrete Anwendung der genannten EU-Verordnung erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 1. November 2014 möglich ist. Letztere Vermutung führte zu einer erneuten Frage des BRV an das Bundesverkehrsministerium. (pd)